KOSTENÜBERNAHME BEI EINER THERAPIE DURCH KRANKENKASSEN ODER PRIVATZAHLER?

 

Vorteile für Selbstzahler:

  • keine Wartezeit bis zum Behandlungsbeginn
  • keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme
  • Die Krankenkasse bestimmt nicht die Dauer der Therapie
  • Unabhängigkeit in der Wahl der Behandlungsmethode
  • keine Registrierung der Behandlung und Wahrung der Anonymität
  • Steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung

 

 

Durch die, in unserer Gesellschaft immer weiter zunehmenden psychischen Belastungen wie Stress, private oder berufliche Krisen oder Konflikte, z. B. Ehe- oder Beziehungsprobleme, berufliche Umorientierung, Karriereblockaden, Motivationsverlust, Mobbing, Stress, innere Selbst-Sabotageprogramme oder Angst,  suchen immer mehr Menschen nach fachkundiger Unterstützung. 

Die Folge davon ist, dass kassenzugelassene Psychotherapeuten mittlerweile sehr lange Wartezeiten - bis zu einem Jahr - haben.  Dies ist für die Betroffenen ein zu großer Zeitraum, weil in der Regel die aktuellen Probleme eine schnelle Unterstützung erfordern.

Speziell bei langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz ist jedoch auch bei Kassenpatienten ohne Zusatzversicherung eine Kostenübernahme möglich.

Wenn Sie innerhalb einer Wartezeit von 6 Wochen keinen kassenzugelassenen Therapeuten finden, können Sie sich auch bei einem Psychotherapeuten behandeln lassen, der nicht von den Krankenkassen zugelassen ist.

Sprechen Sie am besten vorab mit Ihrer Krankenkasse, wie Sie einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können.